Die Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG schafft Ihnen die nötigen Freiräume, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Wir sind Ihr Partner für Problemlösungen, die keinen Aufschub dulden. Unser Leistungsangebot geht dabei von der projektbezogenen Unterstützung Ihres Umwelt- und Qualitätsmanagements bis zur ständigen Begleitung Ihres Unternehmens auf allen Gebieten des betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutzes.
Unsere Kunden stehen im Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit. Eine nachhaltige Betreuung ist unser eigener Anspruch. Wir bringen hohe rechtliche und technische Anforderungen in Einklang mit zielgerichteter, ökonomisch vertretbarer Beratungsleistung.
Die Bedrohung durch Eingriffe Unbefugter auf die IT-Infrastruktur gewerblicher und industrieller Anlagen hat in der jüngeren Vergangenheit stark zugenommen. Betriebsbereiche nach 12. BImschV (Störfall-Verordnung) stellen dabei ein besonders kritisches Ziel dar, da sich hier ein erhöhtes Potenzial für Mensch und Umwelt durch die Auswirkungen solcher Eingriffe ergibt.
Im Jahr 2023 betrugen die weltweiten CO2-Emissionen etwa 38 ± 3 Milliarden Tonnen (Gt) aus der Verbrennung fossiler Energieträger, industrieller Prozesse und der Freisetzung von fossilem CO2. Um das internationale Ziel des Pariser Klimaabkommens, den Anstieg der durchschnittlichen globalen Temperaturerhöhung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf höchstens 2° oder vorzugsweise 1,5° Celsius zu begrenzen, zu erreichen, darf die Menschheit insgesamt nur noch 900 Gt CO2 bzw. 300 Gt CO2 emittieren. Um dieses Ziel zu erreichen, gelten in Deutschland mit dem geänderten Klimaschutzgesetz strenge Vorgaben.
Pünktlich zum neuen Jahr ist die neue Lösemittelverordnung (31. BImSchV) am 16.01.2024 in Kraft getreten und löst damit die bisherige 31. BImSchV ab. Die Verordnung gilt wie bisher für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, in denen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln bestimmte Tätigkeiten nach Anhang II in Anlagen ausgeführt werden, sofern dabei die Schwellenwerte für den Lösemittelverbrauch (siehe hierzu Definition im Anhang V) des Anhang I überschritten werden.
Halle | 375,00 EUR zzgl. MwSt. pro Person |
Fortbildungen/Info-Veranstaltungen - Workshop/Schulungen - CertLex Lunch mit Impulsvorträgen
Aktuelle Stellenangebote finden Sie hier. Gerne können Sie uns auch eine Initiativbewerbungen zukommen lassen.
Zur Anmeldung der Prüfung Ihrer Heizöllageranlage gemäß AwSV können Sie unser Online-Anmeldeformular nutzen oder uns kostenlos unter 0800 / 9699600 anrufen.
Ein umfassendes Verzeichnis unserer Leistungen im Bereich Umweltschutz finden Sie hier
E-Mail: info(at)bfu-ag.de
Telefon: +49 (0)561 96996-0